Jede Beziehung hat ihre eigenen Regeln und Bedingungen, auch die therapeutische. Sie sind notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden. Klarheit und Bewusstheit sind mir für die Zusammenarbeit in der Therapie grundlegend wichtig, daher stelle ich Ihnen hier einige wichtige Bedingungen für unsere Zusammenarbeit vor.
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In einer Selbstzahlerpraxis wird der Behandlungsvertrag direkt zwischen PatientIn und TherapeutIn geschlossen. Im Behandlungsvertrag sind alle Bedingungen unserer Zusammenarbeit beschrieben, sowie die Regelungen gemäß EU-DSGVO oder auch die Regelungen für Videosprechstunden.
Besondere Bedingungen werden hier individuell aufgenommen. Selbstverständlich erhalten Sie Kopien dieser Unterlagen. -
Bereits bei der Terminvergabe für das Erstgepräch werde ich Sie nach Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und Ihrer Anschrift fragen und darauf hinweisen, dass Sie den Termin bitte verbindlich einhalten oder im Falle einer begründeten Verhinderung spätestens zwei Tage vor dem Termin absagen, damit dieser anderweitig vergeben werden kann.
Das unverbindliche Erstgespräch dauert 50 - 90 Minuten und dient der Schilderung Ihrer Beschwerden und dem Kennenlernen. Denn Ihr Therapiefortschritt hängt wesentlich davon ab, dass nicht nur die Art meiner Arbeit zu Ihrem Anliegen passt, sondern Sie sich auch auf eine Zusammenarbeit mit mir einlassen mögen. Entscheiden Sie also genau wie ich nach unserem ersten Gespräch, ob Sie sich eine gemeinsame Arbeit vorstellen können.
Weiterhin muss beim Vorliegen einer somatischen Symptomatik zu Beginn der Therapie eine ärztliche Abklärung Ihrer Symptome erfolgen, um körperliche Gründe für Ihre Beschwerden wie z.B. die Erkrankung der Schilddrüse oder die Wirkung bestimmter Medikamente auszuschließen. Die Verweigerung einer ärztlichen Abklärung würde zum Abbruch unserer Zusammenarbeit führen. -
Meine Praxis ist eine Privatzahler- und Selbstzahlerpraxis. Das bedeutet, dass Private Krankenversicherer die Kosten je nach Tarifbedingungen - zum Teil - erstatten oder Sie die Kosten selber tragen. Mein Honorar sowie weitere Rahmenbedingungen (Absagefristen, Rechnungsstellung, Schweigepflicht, Erreichbarkeiten etc.) vereinbaren wir zu Beginn unserer Zusammenarbeit in einem Behandlungsvertrag, der jederzeit mit sofortiger Wirkung formlos kündbar ist und der gegenseitigen Rechtssicherheit dient.
Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen ist grundsätzlich umsatzsteuerbefreit.Honorarsätze:
Erstgespräch Einzelklienten
Dauer 50 - 90 Minuten: 105 EuroErstgepräch Paar
Dauer 50 - 90 Minuten: 115 EuroErstgespräch Eltern
(Familien-, Lern- und Erziehungsberatung),
Dauer 50 - 90 Minuten: 115 EuroErstgespräch Supervision oder Lehrtherapie
Dauer 50 Minuten: 105 Euro
Supervision und Lehrtherapie sind immer eine Selbstzahlerleistung.Das Honorar für das Erstgespräch ist zum Termin in bar zu begleichen. Sie erhalten selbstverständlich hierüber eine Rechnung. Psychotherapie ist eine umsatzsteuerbefreite Leistung.
Psychotherapie Einzelklienten
Dauer 50 Minuten: 95 EuroPaartherapie
Dauer 50 - 60 Minuten: 105 EuroFamilienberatung, Erziehungsberatung, Lernberatung
Dauer 50 - 60 Minuten: 105 EuroSupervision, Lehrtherapie
Dauer 50 Minuten: 105 Euro
Supervision und Lehrtherapie sind immer eine Selbstzahlerleistung.Coaching von Einzelklienten
Dauer bis 90 Minuten: 125 Euro/Zeitstunde
Coaching ist eine Beratungsleistung und daher umsatzsteuerpflichtig. -
Meine Praxis ist eine Selbstzahlerpraxis, die Kosten für die Behandlung werden nach Gebührenordnung für Heilpraktiker in Rechnung gestellt und Sie tragen diese zunächst immer selbst, unabhängig davon, ob Ihnen die Kosten im Nachhinein von einer Privaten Krankenversicherung, einer Zusatzversicherung, der freien Heilfürsorge oder anderen Stellen erstattet werden. Wenn Ihnen die Kosten erstattet werden sollen, muss ich in manchen Fällen hierfür einen Befundbericht erstellen. Je nach Umfang nimmt ein solcher Bericht einige Zeit in Anspruch und wird insofern ebenfalls gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.
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Sollten Sie einen vereinbarten Termin später als 48 Stunden vorher absagen, wird der Termin mit 45 Euro in Rechnung gestellt, bei einer Absage 24 oder weniger Stunden vorher wird Ihnen der Termin voll in Rechnung gestellt, denn es entsteht mir ein Schaden, da ich kurzfristig keinen anderen Patienten mehr einbestellen kann. Sie können sich vorstellen, dass die Termine stark nachgefragt sind. Insofern halte ich es für unfair den anderen Wartenden gegenüber, einen Termin zu blockieren und ihn dann nicht wahrzunehmen.
Ob ich von dieser Regelung im Einzelfall absehe, entscheide ich erst nach einem persönlichen Gepräch, zum Beispiel im Falle einer plötzlichen Erkrankung (auch Ihrer Kinder) oder eines Unfalls. -
Selbstverständlich ist meine Arbeit mit meinen Klienten immer vertraulich. Als Heilpraktikerin für das Gebiet der Psychotherapie unterliege ich zudem von Rechts wegen der Schweigepflicht, habe allerdings kein Zeugnisverweigerungsrecht wie z.B. ein Arzt. Von der Schweigepflicht können nur Sie mich (schriftlich) entbinden.
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Ihre Termine vereinbaren wir individuell.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 48 Stunden vorher. Kurzfristiger abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt (s. Absagefristen).Ihre Termine und auch den Intervall vereinbaren wir individuell miteinander und passen dies im Verlauf gegebenenfalls an die aktuelle Situation an. Es hat sich bewährt, einen wiederkehrenden Termin für die eigene Entwicklungsarbeit zu vereinbaren, wie eine verbindliche Verabredung mit sich selbst, eine fest vereinbarte Zeit ganz für sich.
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Ich biete die psychotherapeutische Begleitung auch in Form einer Videosprechstunde an.
Lesen Sie dazu hier mehr.